Wir, die EXIMIE Marketing GmbH, sind eine erfahrene Marketing-Agentur und bieten individuelle Lösungen für Unternehmen im Bereich Online-Marketing.
Vom Social Media Management bis zur Website Erstellung samt SEO Optimierung und Google Analytics unterstützen wir unsere Kunden bei jedem Schritt ihrer Online-Marketing-Reise.
Als Teil unseres Marketing Teams darfst du die Umsetzung und Gestaltung unserer grafischen Werbemittel für interne und externe Zwecke mitgestalten. Dazu gehören die Erstellung und Bearbeitung von Fotomaterial und kurze Videoclips für Social Media Kanäle, Homepage und Printmaterialien. Wir zeigen dir außerdem die Umsetzung verschiedener Marketingmaßnahmen und wie unsere Kundendatenbank funktioniert. Wenn du möchtest, bekommst du einen Einblick in jede Abteilung unseres Unternehmens.
Wir bieten dir die Möglichkeit in folgende Themenbereiche hinein zu schnuppern:
Du bist immatrikulierter StudentIn (m/w/d) im ersten Studienabschnitt mit Schwerpunkt Grafik, Medientechnik, Marketing, Kommunikation oder in einem ähnlichen Bereich (WU, FH, …) und hast eine Leidenschaft für Mediendesign.
Was du mitbringen solltest:
Deine kreative Ader und dein Auge für Ästhetik und Detailgenauigkeit zeichnen dich aus. Du bist im Stande Termine und Limits einzuhalten und kannst selbstständig Lösungen finden.
Wir bieten dir eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem stark wachsenden jungen Unternehmen, bei der du viel über Marketing lernen und dich weiterentwickeln kannst.
Deine Ausbildung steht im Vordergrund. Du arbeitest teilweise im Home-Office, bestimmst dabei deine Zeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells (2 x wöchentlich fixe online Team-Meetings, ggfs. Bürozeiten) selbst und verwirklichst zusammen mit unserem jungen, dynamischen Team deine Lernziele. Abhängig von deiner Leistung kann sich daraus auch ein Arbeitsverhältnis, nach deinem Pflichtpraktikum ergeben. Der Start ist ab sofort möglich.
Es wird festgehalten, dass dieses unbezahlte Praktikum im Ausbildungsverhältnis erfolgt. Die Vertragsgrundlage ist eine schriftliche Bestätigung der Ausbildungseinrichtung, dass das Pflichtpraktikum zwingend zur Ergänzung der schulischen Ausbildung dient. Ein zeitlicher Rahmen des Praktikums wird vereinbart. Es erfolgt keine Eingliederung in das Unternehmen. Es gibt keine persönliche Arbeitspflicht und keine Bindung an betriebliche Arbeitszeiten. Bei der Zuweisung der Tätigkeit werden die Wünsche des Schülers berücksichtigt. Es gibt kein Weisungsrecht des Betriebs. Die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ist verpflichtend. Durch das vereinbarte Taschengeld ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich. Eine sofortige Auflösung des Ausbildungsvertrages ist beiderseits jederzeit möglich.
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